Erste Schritte nach der Diagnose

Eine Sehbehinderung verändert vieles – aber niemand muss den Weg allein gehen. Diese Übersicht zeigt, was Sie in den ersten Wochen und Monaten angehen können und wer Ihnen dabei kostenlos hilft.

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Zwei Frauen gehen im Park spazieren, eine von ihnen nutzt einen weißen Langstock.

1. Medizinisch klären, was möglich ist

Fragen Sie in der Augenarztpraxis nach, welche Behandlung es für Ihre Erkrankung gibt, wie sich das Sehen voraussichtlich entwickelt und wie oft Kontrollen nötig sind. Bei einigen Erkrankungen – etwa der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration oder dem Glaukom – kann eine konsequente Behandlung den Verlauf deutlich bremsen. Lassen Sie sich Sehschärfe, Gesichtsfeld und Diagnose schriftlich geben. Diese Befunde brauchen Sie für fast jeden Antrag.

Bei plötzlicher Verschlechterung, neuen Lichtblitzen, vielen „Rußflocken“ oder einem Schatten im Gesichtsfeld: am selben Tag in eine Augenklinik oder Augenarztpraxis. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Notfall die 112.

2. Sich beraten lassen – kostenlos und unabhängig

Der wichtigste Schritt ist oft ein Gespräch mit Menschen, die sich auskennen. Die Landesvereine des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) beraten kostenlos zu Hilfsmitteln, Anträgen, Training und Alltag. Das Angebot „Blickpunkt Auge“ richtet sich speziell an Menschen, bei denen eine Augenerkrankung neu festgestellt wurde, und an ihre Angehörigen. Viele Beraterinnen und Berater leben selbst mit einer Sehbehinderung.

Bei Fragen zu Anträgen und Rehabilitation helfen außerdem die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB). Adressen finden Sie unter Beratungsstellen.

3. Das Restsehen optimal nutzen

Viele Menschen mit Sehbehinderung haben noch ein nutzbares Restsehvermögen. Eine Low-Vision-Beratung – bei spezialisierten Augenoptikern, in Augenkliniken oder über die Beratungsstellen – testet, welche Hilfen im Alltag am meisten bringen:

  • Vergrößernde Sehhilfen wie Hand- und Standlupen, Lupenbrillen oder elektronische Lupen,
  • Bildschirmlesegeräte für längeres Lesen und Schreiben am Tisch,
  • Kantenfilter gegen Blendung und für mehr Kontrast,
  • gute Beleuchtung mit blendfreien, hellen Leuchten.

Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten. Mehr dazu: Vergrößerung und Lupen und Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen.

4. Schwerbehindertenausweis beantragen

Das Versorgungsamt stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen fest. Ab einem GdB von 50 erhalten Sie den Schwerbehindertenausweis. Für Menschen mit Sehbehinderung besonders wichtig sind die Merkzeichen Bl (blind), H (hilflos), B (Begleitperson), G (erheblich beeinträchtigt im Straßenverkehr) und RF (Ermäßigung des Rundfunkbeitrags). Damit verbunden sind etwa Freifahrt im Nahverkehr, ein Steuerpauschbetrag und – bei Blindheit – die Befreiung von der Kfz-Steuer. So stellen Sie den Antrag.

5. Neue Techniken lernen: Reha-Training

Sich sicher bewegen, kochen, Geld unterscheiden, Post lesen lassen – das lässt sich lernen. Speziell ausgebildete Rehabilitationslehrerinnen und -lehrer bieten Einzeltraining an:

  • Orientierung und Mobilität (O&M): Umgang mit dem weißen Langstock, sichere Wege, Straßenüberquerung, Bus und Bahn.
  • Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF): Haushalt, Küche, Körperpflege, Kleidung und Organisation.

Beide Trainings werden in der Regel nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen. Hinzu kommen Kurse für Smartphone, Computer und Braille. Mehr unter Rehabilitation.

6. Smartphone und Computer als Hilfsmittel

iPhone und Android-Geräte haben Vergrößerung, Vorlesefunktion und Texterkennung bereits eingebaut. Mit kostenlosen Apps wie Be My Eyes oder Seeing AI lassen sich Briefe vorlesen und Gegenstände beschreiben. Ein erster Einstieg: Smartphone und Tablet barrierefrei einrichten.

7. Finanzielle Hilfen prüfen

  • Blindengeld: Alle Bundesländer zahlen blinden Menschen unabhängig von Einkommen und Vermögen ein Blindengeld; die Höhe ist sehr unterschiedlich. Einige Länder zahlen auch hochgradig sehbehinderten Menschen ein Sehbehindertengeld.
  • Blindenhilfe: Wer wenig Einkommen hat, kann ergänzend Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beim Sozialamt beantragen.
  • Pflegegrad: Wenn Sie im Alltag regelmäßig Unterstützung brauchen, kann ein Antrag bei der Pflegekasse sinnvoll sein.
  • Steuern: Der Behinderten-Pauschbetrag richtet sich nach dem GdB; blinde Menschen erhalten 7.400 Euro im Jahr.

Details: Finanzielle Hilfen bei Sehbehinderung.

8. Beruf und Ausbildung

Eine Sehbehinderung bedeutet nicht das Ende des Berufslebens. Arbeitsplätze lassen sich mit Vergrößerungssoftware, Screenreader, Braillezeile und passender Beleuchtung anpassen; die Kosten übernehmen oft Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Integrationsamt. Der Integrationsfachdienst und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) beraten dazu. Mehr unter Beruf und Arbeitsplatz.

9. Mobilität und Führerschein

Klären Sie mit Ihrer Augenärztin oder Ihrem Augenarzt, ob Sie die Sehanforderungen für das Autofahren noch erfüllen. Wer nicht mehr fahren darf, kann mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke den Nahverkehr kostenlos nutzen; die Deutsche Bahn bietet einen kostenlosen Mobilitätsservice beim Ein-, Aus- und Umsteigen. Tipps für Bus und Bahn.

10. Auf die Seele achten

Trauer, Wut, Angst oder Rückzug sind normale Reaktionen auf einen Sehverlust. Der Austausch mit anderen Betroffenen in einer Selbsthilfegruppe hilft vielen Menschen sehr. Wenn die Niedergeschlagenheit anhält, sprechen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt auf eine psychotherapeutische Unterstützung an. Mehr zu Psyche und Akzeptanz.

Für Angehörige

Fragen Sie, welche Hilfe gewünscht ist, statt ungefragt zu übernehmen. Sprechen Sie Ihr Gegenüber mit Namen an, sagen Sie, wenn Sie den Raum verlassen, und beschreiben Sie Wege und Hindernisse konkret („zwei Stufen abwärts“ statt „Vorsicht“). Stellen Sie Dinge nach Gebrauch an ihren festen Platz zurück. Auch Angehörige können sich bei den Beratungsstellen und in Selbsthilfegruppen beraten lassen.

Häufige Fragen

Wie schnell sollte ich mich beraten lassen?

So früh wie möglich – auch wenn die Diagnose noch frisch ist und viele Fragen offen sind. Beratungsstellen helfen gerade dabei, Prioritäten zu setzen, und kennen die Fristen und Wege der Ämter und Kassen.

Muss ich den Schwerbehindertenausweis beantragen?

Nein, der Antrag ist freiwillig. Viele Nachteilsausgleiche wie Freifahrt, Steuerpauschbetrag oder Kfz-Steuerbefreiung gibt es aber nur mit festgestelltem GdB und Merkzeichen. Gegenüber dem Arbeitgeber müssen Sie ihn nicht vorlegen, es sei denn, Sie möchten Rechte wie den besonderen Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub nutzen.

Darf ich mit einer Sehbehinderung noch Auto fahren?

Das hängt von Sehschärfe und Gesichtsfeld ab. Die Mindestanforderungen stehen in der Fahrerlaubnis-Verordnung. Sprechen Sie Ihre Augenärztin oder Ihren Augenarzt ausdrücklich darauf an; bei Zweifeln hilft ein augenärztliches Gutachten. Wer die Anforderungen nicht mehr erfüllt, darf nicht mehr fahren – unabhängig davon, ob der Führerschein formal noch gültig ist.

Was kostet die Beratung?

Die Beratung durch Blinden- und Sehbehindertenvereine, „Blickpunkt Auge“ und EUTB-Stellen ist kostenlos. Auch die meisten Selbsthilfegruppen erheben keine oder nur geringe Beiträge.

Quellen und weiterführende Links

Dieser Beitrag ersetzt keine augenärztliche Untersuchung oder Behandlung. Bei plötzlicher Sehverschlechterung, Lichtblitzen, Schatten oder Schmerzen suchen Sie bitte sofort eine Augenarztpraxis oder Augenklinik auf.

Persönliche Beratung finden

Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.