Schwerbehindertenausweis
Wie der GdB festgestellt wird, welche Merkzeichen möglich sind und was sie Ihnen bringen.
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Eine Sehbehinderung verändert vieles – aber niemand muss den Weg allein gehen. Diese Übersicht zeigt, was Sie in den ersten Wochen und Monaten angehen können und wer Ihnen dabei kostenlos hilft.

Fragen Sie in der Augenarztpraxis nach, welche Behandlung es für Ihre Erkrankung gibt, wie sich das Sehen voraussichtlich entwickelt und wie oft Kontrollen nötig sind. Bei einigen Erkrankungen – etwa der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration oder dem Glaukom – kann eine konsequente Behandlung den Verlauf deutlich bremsen. Lassen Sie sich Sehschärfe, Gesichtsfeld und Diagnose schriftlich geben. Diese Befunde brauchen Sie für fast jeden Antrag.
Bei plötzlicher Verschlechterung, neuen Lichtblitzen, vielen „Rußflocken“ oder einem Schatten im Gesichtsfeld: am selben Tag in eine Augenklinik oder Augenarztpraxis. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Notfall die 112.
Der wichtigste Schritt ist oft ein Gespräch mit Menschen, die sich auskennen. Die Landesvereine des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) beraten kostenlos zu Hilfsmitteln, Anträgen, Training und Alltag. Das Angebot „Blickpunkt Auge“ richtet sich speziell an Menschen, bei denen eine Augenerkrankung neu festgestellt wurde, und an ihre Angehörigen. Viele Beraterinnen und Berater leben selbst mit einer Sehbehinderung.
Bei Fragen zu Anträgen und Rehabilitation helfen außerdem die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB). Adressen finden Sie unter Beratungsstellen.
Viele Menschen mit Sehbehinderung haben noch ein nutzbares Restsehvermögen. Eine Low-Vision-Beratung – bei spezialisierten Augenoptikern, in Augenkliniken oder über die Beratungsstellen – testet, welche Hilfen im Alltag am meisten bringen:
Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten. Mehr dazu: Vergrößerung und Lupen und Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen.
Das Versorgungsamt stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen fest. Ab einem GdB von 50 erhalten Sie den Schwerbehindertenausweis. Für Menschen mit Sehbehinderung besonders wichtig sind die Merkzeichen Bl (blind), H (hilflos), B (Begleitperson), G (erheblich beeinträchtigt im Straßenverkehr) und RF (Ermäßigung des Rundfunkbeitrags). Damit verbunden sind etwa Freifahrt im Nahverkehr, ein Steuerpauschbetrag und – bei Blindheit – die Befreiung von der Kfz-Steuer. So stellen Sie den Antrag.
Sich sicher bewegen, kochen, Geld unterscheiden, Post lesen lassen – das lässt sich lernen. Speziell ausgebildete Rehabilitationslehrerinnen und -lehrer bieten Einzeltraining an:
Beide Trainings werden in der Regel nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen. Hinzu kommen Kurse für Smartphone, Computer und Braille. Mehr unter Rehabilitation.
iPhone und Android-Geräte haben Vergrößerung, Vorlesefunktion und Texterkennung bereits eingebaut. Mit kostenlosen Apps wie Be My Eyes oder Seeing AI lassen sich Briefe vorlesen und Gegenstände beschreiben. Ein erster Einstieg: Smartphone und Tablet barrierefrei einrichten.
Details: Finanzielle Hilfen bei Sehbehinderung.
Eine Sehbehinderung bedeutet nicht das Ende des Berufslebens. Arbeitsplätze lassen sich mit Vergrößerungssoftware, Screenreader, Braillezeile und passender Beleuchtung anpassen; die Kosten übernehmen oft Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Integrationsamt. Der Integrationsfachdienst und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) beraten dazu. Mehr unter Beruf und Arbeitsplatz.
Klären Sie mit Ihrer Augenärztin oder Ihrem Augenarzt, ob Sie die Sehanforderungen für das Autofahren noch erfüllen. Wer nicht mehr fahren darf, kann mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke den Nahverkehr kostenlos nutzen; die Deutsche Bahn bietet einen kostenlosen Mobilitätsservice beim Ein-, Aus- und Umsteigen. Tipps für Bus und Bahn.
Trauer, Wut, Angst oder Rückzug sind normale Reaktionen auf einen Sehverlust. Der Austausch mit anderen Betroffenen in einer Selbsthilfegruppe hilft vielen Menschen sehr. Wenn die Niedergeschlagenheit anhält, sprechen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt auf eine psychotherapeutische Unterstützung an. Mehr zu Psyche und Akzeptanz.
Fragen Sie, welche Hilfe gewünscht ist, statt ungefragt zu übernehmen. Sprechen Sie Ihr Gegenüber mit Namen an, sagen Sie, wenn Sie den Raum verlassen, und beschreiben Sie Wege und Hindernisse konkret („zwei Stufen abwärts“ statt „Vorsicht“). Stellen Sie Dinge nach Gebrauch an ihren festen Platz zurück. Auch Angehörige können sich bei den Beratungsstellen und in Selbsthilfegruppen beraten lassen.
So früh wie möglich – auch wenn die Diagnose noch frisch ist und viele Fragen offen sind. Beratungsstellen helfen gerade dabei, Prioritäten zu setzen, und kennen die Fristen und Wege der Ämter und Kassen.
Nein, der Antrag ist freiwillig. Viele Nachteilsausgleiche wie Freifahrt, Steuerpauschbetrag oder Kfz-Steuerbefreiung gibt es aber nur mit festgestelltem GdB und Merkzeichen. Gegenüber dem Arbeitgeber müssen Sie ihn nicht vorlegen, es sei denn, Sie möchten Rechte wie den besonderen Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub nutzen.
Das hängt von Sehschärfe und Gesichtsfeld ab. Die Mindestanforderungen stehen in der Fahrerlaubnis-Verordnung. Sprechen Sie Ihre Augenärztin oder Ihren Augenarzt ausdrücklich darauf an; bei Zweifeln hilft ein augenärztliches Gutachten. Wer die Anforderungen nicht mehr erfüllt, darf nicht mehr fahren – unabhängig davon, ob der Führerschein formal noch gültig ist.
Die Beratung durch Blinden- und Sehbehindertenvereine, „Blickpunkt Auge“ und EUTB-Stellen ist kostenlos. Auch die meisten Selbsthilfegruppen erheben keine oder nur geringe Beiträge.
Dieser Beitrag ersetzt keine augenärztliche Untersuchung oder Behandlung. Bei plötzlicher Sehverschlechterung, Lichtblitzen, Schatten oder Schmerzen suchen Sie bitte sofort eine Augenarztpraxis oder Augenklinik auf.
Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.