Arbeitsplatz anpassen
Licht, Monitor, Vergrößerung, Screenreader und Braillezeile – und wer die Kosten übernimmt.
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Eine Sehbehinderung ist kein Grund, den Beruf aufzugeben. Mit angepasster Technik, der richtigen Unterstützung und dem Wissen um Ihre Rechte können viele Menschen weiterarbeiten oder neu durchstarten.

Welche Stelle zuständig ist, klärt eine Beratung – etwa bei einer EUTB-Stelle oder beim Blinden- und Sehbehindertenverein. Wer einen Antrag bei der falschen Stelle stellt, verliert dadurch keine Zeit: Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen an den zuständigen Träger weitergeleitet werden.
Licht, Monitor, Vergrößerung, Screenreader und Braillezeile – und wer die Kosten übernimmt.
Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Gleichstellung, Arbeitsassistenz und was Sie bei der Bewerbung sagen müssen.
Tastenkürzel, barrierefreie Dokumente, E-Mail, Videokonferenzen und Diktieren im Büroalltag.
Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.