Beruf und Arbeitsplatz

Eine Sehbehinderung ist kein Grund, den Beruf aufzugeben. Mit angepasster Technik, der richtigen Unterstützung und dem Wissen um Ihre Rechte können viele Menschen weiterarbeiten oder neu durchstarten.

Eine Frau arbeitet im Büro an einem großen Monitor auf einem Schwenkarm mit gelb-schwarzer Darstellung; ihre Hände liegen auf einer Braillezeile vor der Tastatur.

Die wichtigsten Ansprechpartner

  • Integrationsamt bzw. Inklusionsamt: finanziert unter anderem technische Arbeitshilfen und Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Beschäftigte und berät Arbeitgeber.
  • Integrationsfachdienst (IFD): begleitet bei Problemen am Arbeitsplatz, bei der Jobsuche und bei der Rückkehr nach längerer Krankheit.
  • Deutsche Rentenversicherung und Agentur für Arbeit: zuständig für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa Umschulungen oder die Erstausstattung eines Arbeitsplatzes.
  • Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat: unterstützen im Betrieb.
  • DVBS: Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf bietet Beratung, Weiterbildung und Netzwerke von Betroffenen für Betroffene.

Welche Stelle zuständig ist, klärt eine Beratung – etwa bei einer EUTB-Stelle oder beim Blinden- und Sehbehindertenverein. Wer einen Antrag bei der falschen Stelle stellt, verliert dadurch keine Zeit: Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen an den zuständigen Träger weitergeleitet werden.

Alle Themen in diesem Bereich

Arbeitsplatz anpassen

Licht, Monitor, Vergrößerung, Screenreader und Braillezeile – und wer die Kosten übernimmt.

Rechte im Beruf

Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Gleichstellung, Arbeitsassistenz und was Sie bei der Bewerbung sagen müssen.

Produktivität & Tools

Tastenkürzel, barrierefreie Dokumente, E-Mail, Videokonferenzen und Diktieren im Büroalltag.

Persönliche Beratung finden

Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.