Arbeitsplatz anpassen

Ein gut angepasster Arbeitsplatz entscheidet oft darüber, ob Arbeit mit Sehbehinderung anstrengend oder gut machbar ist. Die Kosten tragen in der Regel nicht Sie selbst.

Aktualisiert am · 1 Min. Lesezeit

Schritt für Schritt zum passenden Arbeitsplatz

  1. Bedarf klären: Welche Aufgaben fallen schwer – Bildschirmarbeit, Papier, Wege im Gebäude, Besprechungen?
  2. Beratung holen: Integrationsfachdienst, technischer Beratungsdienst des Integrationsamts oder spezialisierte Hilfsmittelanbieter kommen zur Arbeitsplatzbegehung.
  3. Antrag stellen: beim zuständigen Kostenträger, am besten gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Stellen Sie den Antrag vor dem Kauf.
  4. Einrichten und schulen: Software und Geräte werden installiert, und Sie erhalten eine Einweisung oder ein ausführlicheres Training.
  5. Nachjustieren: Nach einigen Wochen prüfen, was noch fehlt oder stört.

Was typischerweise hilft

Licht und Umgebung

  • Blendfreie, gut regelbare Arbeitsplatzleuchte zusätzlich zur Raumbeleuchtung.
  • Monitor im rechten Winkel zum Fenster, Jalousien gegen direkte Sonne.
  • Kontrastreiche Markierungen an Treppen, Glastüren und Hindernissen im Gebäude.

Bildschirmarbeit

  • Großer Monitor an einem Schwenkarm, damit er nah an die Augen gezogen werden kann.
  • Vergrößerungssoftware wie ZoomText oder SuperNova, oft kombiniert mit Sprachausgabe.
  • Screenreader wie JAWS oder NVDA, bei Bedarf mit Braillezeile.
  • Tastatur mit großen, kontrastreichen Tasten.

Papier und Dokumente

  • Bildschirmlesegerät für Papierdokumente und Handschriftliches.
  • Scanner mit Texterkennung, um Post und Akten vorlesen zu lassen.

Organisation

  • Arbeitsassistenz für Aufgaben, die trotz Technik viel Zeit kosten, etwa das Vorlesen handschriftlicher Unterlagen oder Fahrten zu Kundenterminen.
  • Barrierefreie Fachanwendungen: Sprechen Sie früh mit der IT-Abteilung – nicht jede Firmensoftware funktioniert mit Screenreadern.

Wer zahlt?

  • Deutsche Rentenversicherung: meist zuständig, wenn Sie mindestens 15 Jahre Versicherungszeiten haben oder eine Erwerbsminderungsrente droht.
  • Agentur für Arbeit: vor allem bei Berufseinstieg, kürzeren Versicherungszeiten und Arbeitssuche.
  • Integrationsamt: technische Arbeitshilfen und Arbeitsassistenz für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte, soweit kein Reha-Träger zuständig ist.

Auch Selbstständige und Beamtinnen und Beamte erhalten Unterstützung; bei Beamten ist der Dienstherr zuständig.

Persönliche Beratung finden

Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.