Rechte im Beruf
Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Gleichstellung, Arbeitsassistenz und was Sie bei der Bewerbung sagen müssen.
Ihre Auswahl wird nur in diesem Browser gespeichert. Die Größe lässt sich auch mit Strg + + (Mac: Cmd + +) ändern.
Recht & Anträge
Wenn das Sehen im Berufsleben nachlässt, stehen viele vor der Frage: Wem sage ich es, und was steht mir zu? Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Rechte und einen sinnvollen Weg, sie zu nutzen.
Viele Menschen versuchen zunächst, eine Sehverschlechterung am Arbeitsplatz zu verbergen – aus Angst vor Nachteilen. Das kostet Kraft und führt oft zu Fehlern oder Erschöpfung. In den meisten Fällen ist es besser, frühzeitig Unterstützung zu organisieren, solange der Arbeitsplatz noch sicher ist.
Eine ausführliche Übersicht aller Regelungen finden Sie unter Rechte und Nachteilsausgleiche im Beruf.
Wer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, dem muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Die Teilnahme ist freiwillig. Im BEM wird gemeinsam besprochen, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann – ein guter Rahmen, um Hilfsmittel, andere Aufgaben oder Arbeitszeiten zu vereinbaren. Sie können eine Vertrauensperson, etwa die Schwerbehindertenvertretung, hinzuziehen.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall helfen die EUTB-Beratungsstellen, der Blinden- und Sehbehindertenverein Ihres Bundeslandes oder ein Sozialverband.
Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.