Ressourcen & Hilfe
Alles Wichtige auf einer Seite: Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Rehabilitation, Bildung, Vereine und Notfallkontakte für sehbehinderte und blinde Menschen. Mit Entscheidungshilfen, FAQ und Glossar.
Eine Sehbehinderung verändert den Alltag – aber Sie sind nicht allein. In Deutschland gibt es ein dichtes Netz an Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Reha-Einrichtungen und Verbänden, das genau darauf ausgerichtet ist, Betroffenen und Angehörigen Orientierung und praktische Unterstützung zu bieten.
⚠️ Akute Hilfe benötigt?
Bei medizinischen Notfällen sofort 112 wählen. Bei psychischen Krisen: 0800 1110111 (Telefonseelsorge, kostenlos & anonym).
Alle Notfallkontakte anzeigenDie sechs Ressourcen-Bereiche
Jeder Bereich führt zu einer eigenen Übersichtsseite mit detaillierten Informationen und Kontakten.
Beratungsstellen
Professionelle Beratung durch Fachstellen für Sehbehinderte, Sozialdienste und LOW-VISION-Zentren in Ihrer Nähe.
Mehr erfahren →Selbsthilfegruppen
Lokale und regionale Gruppen zum Austausch mit anderen Betroffenen und Angehörigen.
Mehr erfahren →Rehabilitation
Kliniken, Reha-Zentren und Schulungen für den Umgang mit Sehbehinderung im Alltag.
Mehr erfahren →Bildungsangebote
Kurse, Schulungen und Weiterbildungen – von Braille-Kursen bis zu Assistenztechnologie.
Mehr erfahren →Vereine & Verbände
Landesverbände, Sozialverbände und lokale Initiativen, die sich für Ihre Interessen einsetzen.
Mehr erfahren →Notfallkontakte
Wichtige Telefonnummern und Notfall-Hotlines für akute Krisen – kostenlos und rund um die Uhr.
Mehr erfahren →Wann brauche ich was? – Entscheidungshilfe
Diese Tabelle hilft Ihnen, schnell die richtige Anlaufstelle für Ihre Situation zu finden.
- Mein Augenarzt hat eine Sehbehinderung festgestellt – was nun?
- Wenden Sie sich an eine Fachstelle für Sehbehinderte oder den Sozialdienst Ihrer Klinik. Diese helfen bei ersten Schritten, Anträgen und Hilfsmitteln. → Beratungsstellen finden
- Ich möchte mit anderen Betroffenen sprechen.
- Selbsthilfegruppen bieten Erfahrungsaustausch, emotionalen Beistand und praktische Tipps von Menschen, die Ähnliches durchgemacht haben. → Selbsthilfegruppen finden
- Ich möchte den Alltag mit Sehbehinderung besser bewältigen.
- Rehabilitationskurse vermitteln Alltagstechniken, Mobilitätstraining (O&M), Computer- und Smartphone-Nutzung mit Screenreadern. → Reha-Angebote ansehen
- Ich möchte Braille lernen oder Assistenztechnologie nutzen.
- Bildungsangebote umfassen Braille-Kurse, Screenreader-Schulungen, Smartphone-Workshops und berufliche Weiterbildungen. → Bildungsangebote entdecken
- Ich benötige rechtliche Unterstützung oder advocacy.
- Verbände wie DBSV, DVBS und Pro Retina vertreten Ihre Interessen politisch und bieten Rechtsberatung bei Diskriminierung. → Verbände & Vereine ansehen
- Ich habe eine psychische Krise oder einen akuten Notfall.
- Bei medizinischen Notfällen sofort 112 wählen. Für psychische Krisen gibt es kostenlose, anonyme Hotlines rund um die Uhr. → Notfallkontakte anzeigen
Alle Anlaufstellen im Überblick
Die wichtigsten Organisationen, Selbsthilfegruppen und Einrichtungen für sehbehinderte Menschen in Deutschland.
| Organisation | Art | Region / Reichweite | Kontakt |
|---|---|---|---|
| DBSV – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband | Dachverband & Beratung | Bundesweit | www.dbsv.org · 030 45481711 |
| Pro Retina Deutschland e.V. | Selbsthilfe (Netzhaut) | Über 60 Regionalgruppen | www.pro-retina.de · 0241 8700180 |
| Makula e.V. | Selbsthilfe (Makula) | 30+ Städte | www.makula-ev.de |
| DVBS – Blinden- und Sehbehindertenverein für Studium und Beruf | Beruf & Bildung | Bundesweit | www.dvbs-online.de · 06421 979880 |
| Berufsförderungswerke (BFW) | Berufliche Rehabilitation | 5 Standorte (Düren, Hamburg, Würzburg, Leipzig, Mainz) | www.bfw-online.de |
| DBSV-Akademie | Bildung & Schulungen | Online + regional | www.dbsv-akademie.de |
| Blinde Kuh (Suchmaschine) | Barrierefreies Internet | Online | www.blindeskuh.de |
| Sehbehinderung.net | Information & Tipps | Online | www.sehbehinderung.net |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Antworten auf die Fragen, die sehbehinderte Menschen und ihre Angehörigen am häufigsten stellen.
- Als sehbehindert gilt, dessen Restsehvermögen – auch mit Brille oder Kontaktlinsen – dauerhaft eingeschränkt ist, der aber noch über Restsehen verfügt. Von Blindheit spricht man medizinisch bei einem Visus von 1/50 oder weniger auf dem besseren Auge. Beide Gruppen haben Anspruch auf Unterstützung und Hilfsmittel.
- Stellen Sie einen Antrag beim Versorgungsamt (jetzt Teil des Landesamts für Soziales). Sie benötigen ein ärztliches Attest über die Sehbehinderung. Das Amt legt den GdB (Grad der Behinderung) und eventuelle Merkzeichen fest.
- Die wichtigsten Merkzeichen bei Sehbehinderung: G (erhebliche Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), H (Hilflosigkeit), Bl (blind), Gl (gehörlos), B (Begleitperson im ÖPNV erforderlich), RF (Rundfunkbeitragbefreiung).
- Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse medizinisch notwendige Hilfsmittel. Bei beruflicher Nutzung ist der Arbeitgeber, bei Ausbildung das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit zuständig.
- Das kommt auf die Sehkraft an. Ab einem Visus von 0,7 auf dem besseren Auge ist in der Regel das Führen eines PKW möglich. Bei stärkerer Sehbehinderung ist das Fahren nicht mehr erlaubt.
- Die großen Selbsthilfeorganisationen (Pro Retina, Makula e.V., DBSV-Landesverbände) unterhalten regionale Gruppen. Die Nationalkoordinationsstelle Selbsthilfegruppen (Nakos) bietet eine Suchfunktion unter www.nakos.de.
- O&M steht für „Orientation & Mobility" – Orientierungs- und Mobilitätstraining. Es vermittelt Techniken für die sichere Fortbewegung mit weißem Langstock und den Umgang mit Verkehrssituationen.
- Ja. Arbeitgeber sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen – z. B. spezielle Software, angepasste Beleuchtung oder flexible Pausenregelungen. Der DVBS berät hierzu.
Was ist der Unterschied zwischen „sehbehindert" und „blind"?
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Welche Merkzeichen gibt es und was bedeuten sie?
Wer zahlt meine Hilfsmittel wie Lupe, Bildschirmlesegerät oder Screenreader?
Kann ich mit einer Sehbehinderung Auto fahren?
Wie finde ich die richtige Selbsthilfegruppe in meiner Nähe?
Was ist O&M-Training?
Steht mir ein Nachteilsausgleich im Beruf zu?
Glossar wichtiger Begriffe
Fachbegriffe rund um Sehbehinderung, Rehabilitation und rechtliche Ansprüche – verständlich erklärt.
- GdB (Grad der Behinderung)
- Maßzahl für die Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe am Leben, von 20 bis 100. Ab GdB 50 erhält man den Status „schwerbehindert".
- Merkzeichen
- Eintragungen im Schwerbehindertenausweis, die konkrete Nachteilsausgleiche eröffnen. Wichtige: Bl, B, G, H, RF.
- Hilfsmittel
- Medizinische oder technische Produkte, die die Folgen einer Behinderung ausgleichen.
- Rehabilitation
- Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Teilhabe.
- LPF (Lebenspraktische Fertigkeiten)
- Schulungen für selbstständige Alltagsgestaltung – vom Kochen bis zur Körperpflege.
- O&M (Orientierung und Mobilität)
- Training für den sicheren Umgang mit dem weißen Langstock.
- Screenreader
- Software, die Bildschirminhalte vorliest oder auf einer Braille-Zeile ausgibt.
- Nachteilsausgleich
- Regelung oder Maßnahme, die Nachteile aufgrund einer Behinderung ausgleicht.
- Versorgungsmedizinische Grundsätze
- Verbindliche Tabelle der Bundesregierung für GdB-Bewertungen.
- Eingliederungshilfe
- Leistung nach SGB IX für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Der Weg zum Antrag: Schritt für Schritt
Welche Anträge stellen Sie in welcher Reihenfolge? Ein Leitfaden durch die wichtigsten Schritte.
- 1
Ärztliche Befunde sammeln
Augenärztliche Berichte, Visusbestimmungen und Diagnosen zusammenstellen.
Zuständig: Augenarzt / Klinik
- 2
Schwerbehindertenausweis beantragen
Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen.
Zuständig: Versorgungsamt
- 3
Hilfsmittel beantragen
Bei der Krankenkasse einen Hilfsmittelantrag stellen.
Zuständig: Krankenkasse
- 4
Rehabilitation beantragen
Je nach Ziel bei der Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder dem Sozialhilfeträger.
Zuständig: Reha-Träger
- 5
Nachteilsausgleiche geltend machen
Mit dem Ausweis Nachteilsausgleiche beantragen.
Zuständig: Verschiedene Stellen
- 6
Berufliche Maßnahmen (optional)
Arbeitgeber informieren, Budget für Ausbildung beantragen.
Zuständig: Arbeitgeber, AfA, IFD
Individuelle Beratung finden
Nicht jede Frage lässt sich online klären. Eine persönliche Beratung hilft oft am schnellsten weiter.
Fehlt etwas?
Wir ergänzen diese Übersicht laufend. Wenn Ihnen eine wichtige Anlaufstelle fehlt, schreiben Sie uns.
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