Anlaufstellen und Hilfe

In Deutschland gibt es ein dichtes Netz aus Beratungsstellen, Selbsthilfe und Rehabilitation für Menschen mit Sehbehinderung. Hier finden Sie die richtige Stelle für Ihre Frage.

Eine Gruppe von Menschen sitzt im Kreis und unterhält sich.

Anlaufstellen nach Bereich

Beratung

Kostenlose Beratung zu Hilfsmitteln, Anträgen, Beruf und Alltag – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.

Selbsthilfegruppen

Austausch mit Menschen, die Ähnliches erleben – vor Ort, am Telefon und online.

Rehabilitation

Mobilitätstraining, Lebenspraktische Fähigkeiten, Low-Vision-Training und berufliche Reha.

Bildungsangebote

Schule, Studium, Braille lernen, Computer- und Smartphone-Kurse sowie Hörbüchereien.

Vereine & Verbände

DBSV und Landesvereine, Fach- und Selbsthilfeverbände sowie Sozialverbände im Überblick.

Notfallkontakte

Notruf, ärztlicher Bereitschaftsdienst, TelefonSeelsorge und weitere kostenlose Hilfetelefone.

Akute Hilfe: Bei plötzlichem Sehverlust, Lichtblitzen, einem „Vorhang“ vor dem Auge oder starken Augenschmerzen sofort eine Augenklinik aufsuchen oder den Notruf 112 wählen. In seelischen Krisen hilft die TelefonSeelsorge rund um die Uhr kostenlos unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.

Alle Notfallkontakte

Welche Stelle hilft bei welcher Frage?

„Die Diagnose ist neu – wie geht es weiter?“
Beratung beim Blinden- und Sehbehindertenverein Ihres Bundeslandes oder bei „Blickpunkt Auge“. Dort erfahren Sie, welche Hilfsmittel, Trainings und Leistungen infrage kommen. Beratungsstellen
„Ich möchte mit Menschen sprechen, die Ähnliches erleben.“
Selbsthilfegruppen bieten Austausch, Ermutigung und viele praktische Tipps. Selbsthilfegruppen
„Ich möchte mich wieder sicher bewegen und den Haushalt bewältigen.“
Training in Orientierung und Mobilität (O&M) sowie in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) – meist von der Krankenkasse bezahlt. Rehabilitation
„Ich möchte Braille, Screenreader oder das Smartphone lernen.“
Kurse bei Vereinen, Bildungseinrichtungen und Hilfsmittelanbietern. Bildungsangebote
„Ich brauche Unterstützung bei Anträgen oder im Beruf.“
EUTB-Beratungsstellen, Sozialverbände sowie der DVBS für Studium und Beruf. Vereine und Verbände

Der Weg zu Leistungen in fünf Schritten

  1. Befunde sammeln: Lassen Sie sich von Ihrer Augenarztpraxis Sehschärfe, Gesichtsfeld und Diagnose schriftlich geben. Diese Befunde brauchen Sie für fast jeden Antrag.
  2. Beratung nutzen: Ein Gespräch beim Blinden- und Sehbehindertenverein oder einer EUTB-Stelle klärt, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen.
  3. Schwerbehindertenausweis beantragen: Beim Versorgungsamt. Der festgestellte GdB und die Merkzeichen öffnen viele Nachteilsausgleiche. Anleitung
  4. Hilfsmittel und Training beantragen: Mit ärztlicher Verordnung bei der Krankenkasse – von der Lupe über das Bildschirmlesegerät bis zum Mobilitätstraining. Anleitung
  5. Geldleistungen prüfen: Blindengeld beziehungsweise Sehbehindertengeld Ihres Bundeslandes, Steuerpauschbetrag, gegebenenfalls Pflegegrad. Finanzielle Hilfen

Wichtige Begriffe kurz erklärt

GdB (Grad der Behinderung)
Zahl zwischen 20 und 100, die das Versorgungsamt festlegt. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.
Merkzeichen
Buchstaben im Schwerbehindertenausweis, etwa Bl für blind, die bestimmte Nachteilsausgleiche ermöglichen.
O&M
Orientierung und Mobilität: Training, um sich mit dem weißen Langstock und anderen Techniken sicher zu bewegen.
LPF
Lebenspraktische Fähigkeiten: Training für Kochen, Haushalt, Körperpflege und Organisation mit wenig oder ohne Sehvermögen.
Low Vision
Fachbegriff für eine Sehbehinderung mit nutzbarem Restsehvermögen. Low-Vision-Beratung passt vergrößernde Sehhilfen und Beleuchtung an.
EUTB
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung: kostenlose Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.

Häufige Fragen

Wer berät kostenlos bei einer neuen Sehbehinderung?

Die Landesvereine des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) beraten kostenlos, oft durch selbst betroffene Beraterinnen und Berater. Speziell für Menschen mit einer Augenerkrankung gibt es das Angebot „Blickpunkt Auge“. Bei Anträgen helfen auch die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB).

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Den Antrag stellen Sie beim Versorgungsamt beziehungsweise der in Ihrem Bundesland zuständigen Behörde, in vielen Ländern auch online. Legen Sie aktuelle augenärztliche Befunde mit Sehschärfe und Gesichtsfeld bei. Das Amt stellt den Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen fest. Ausführliche Anleitung.

Welche Merkzeichen sind bei Sehbehinderung wichtig?

Vor allem Bl (blind), H (hilflos), B (Begleitperson), G (erheblich beeinträchtigt im Straßenverkehr) und RF (Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, bei Sehbehinderung ab einem GdB von 60). Welche Merkzeichen zuerkannt werden, hängt vom Einzelfall ab.

Wo finde ich eine Selbsthilfegruppe in meiner Nähe?

Über die Landesvereine des DBSV, über PRO RETINA (Netzhauterkrankungen) und über die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Selbsthilfe (NAKOS), die eine bundesweite Suche anbietet. Zu den Selbsthilfegruppen.

Persönliche Beratung finden

Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.