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Ressourcen & Hilfe

Alles Wichtige auf einer Seite: Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Rehabilitation, Bildung, Vereine und Notfallkontakte für sehbehinderte und blinde Menschen. Mit Entscheidungshilfen, FAQ und Glossar.

Eine Sehbehinderung verändert den Alltag – aber Sie sind nicht allein. In Deutschland gibt es ein dichtes Netz an Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Reha-Einrichtungen und Verbänden, das genau darauf ausgerichtet ist, Betroffenen und Angehörigen Orientierung und praktische Unterstützung zu bieten. Auf dieser Seite finden Sie alle Anlaufstellen übersichtlich aufbereitet: von der ersten Beratung nach der Diagnose über finanzielle Hilfen bis hin zu Notfallkontakten.

⚠️ Akute Hilfe benötigt?

Bei medizinischen Notfällen sofort 112 wählen. Bei psychischen Krisen: 0800 1110111 (Telefonseelsorge, kostenlos & anonym).

Alle Notfallkontakte anzeigen

Die sechs Ressourcen-Bereiche

Jeder Bereich führt zu einer eigenen Übersichtsseite mit detaillierten Informationen und Kontakten.

Wann brauche ich was? – Entscheidungshilfe

Diese Tabelle hilft Ihnen, schnell die richtige Anlaufstelle für Ihre Situation zu finden.

Mein Augenarzt hat eine Sehbehinderung festgestellt – was nun?
Wenden Sie sich an eine Fachstelle für Sehbehinderte oder den Sozialdienst Ihrer Klinik. Diese helfen bei ersten Schritten, Anträgen und Hilfsmitteln.
Beratungsstellen finden
Ich möchte mit anderen Betroffenen sprechen.
Selbsthilfegruppen bieten Erfahrungsaustausch, emotionalen Beistand und praktische Tipps von Menschen, die Ähnliches durchgemacht haben.
Selbsthilfegruppen finden
Ich möchte den Alltag mit Sehbehinderung besser bewältigen.
Rehabilitationskurse vermitteln Alltagstechniken, Mobilitätstraining (O&M), Computer- und Smartphone-Nutzung mit Screenreadern.
Reha-Angebote ansehen
Ich möchte Braille lernen oder Assistenztechnologie nutzen.
Bildungsangebote umfassen Braille-Kurse, Screenreader-Schulungen, Smartphone-Workshops und berufliche Weiterbildungen.
Bildungsangebote entdecken
Ich benötige rechtliche Unterstützung oder advocacy.
Verbände wie DBSV, DVBS und Pro Retina vertreten Ihre Interessen politisch und bieten Rechtsberatung bei Diskriminierung.
Verbände & Vereine ansehen
Ich habe eine psychische Krise oder einen akuten Notfall.
Bei medizinischen Notfällen sofort 112 wählen. Für psychische Krisen gibt es kostenlose, anonyme Hotlines rund um die Uhr.
Notfallkontakte anzeigen

Alle Anlaufstellen im Überblick

Die wichtigsten Organisationen, Selbsthilfegruppen und Einrichtungen für sehbehinderte Menschen in Deutschland.

OrganisationArtRegion / ReichweiteKontakt
DBSV – Deutscher Blinden- und SehbehindertenverbandDachverband & BeratungBundesweitwww.dbsv.org · 030 45481711
Pro Retina Deutschland e.V.Selbsthilfe (Netzhaut)Über 60 Regionalgruppenwww.pro-retina.de · 0241 8700180
Makula e.V.Selbsthilfe (Makula)30+ Städtewww.makula-ev.de
DVBS – Blinden- und Sehbehindertenverein für Studium und BerufBeruf & BildungBundesweitwww.dvbs-online.de · 06421 979880
Berufsförderungswerke (BFW)Berufliche Rehabilitation5 Standorte (Düren, Hamburg, Würzburg, Leipzig, Mainz)www.bfw-online.de
DBSV-AkademieBildung & SchulungenOnline + regionalwww.dbsv-akademie.de
Blinde Kuh (Suchmaschine)Barrierefreies InternetOnlinewww.blindeskuh.de
Sehbehinderung.netInformation & TippsOnlinewww.sehbehinderung.net

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf die Fragen, die sehbehinderte Menschen und ihre Angehörigen am häufigsten stellen.

Was ist der Unterschied zwischen „sehbehindert" und „blind"?
Als sehbehindert gilt, dessen Restsehvermögen – auch mit Brille oder Kontaktlinsen – dauerhaft eingeschränkt ist, der aber noch über Restsehen verfügt. Von Blindheit spricht man medizinisch bei einem Visus von 1/50 oder weniger auf dem besseren Auge. Beide Gruppen haben Anspruch auf Unterstützung und Hilfsmittel.
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Stellen Sie einen Antrag beim Versorgungsamt (jetzt Teil des Landesamts für Soziales). Sie benötigen ein ärztliches Attest über die Sehbehinderung. Das Amt legt den GdB (Grad der Behinderung) und eventuelle Merkzeichen fest. Der Ausweis eröffnet Nachteilsausgleiche wie Steuervorteile, Mehrfahrtenkarte, unentgeltliche Beförderung.
Welche Merkzeichen gibt es und was bedeuten sie?
Die wichtigsten Merkzeichen bei Sehbehinderung: G (erhebliche Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), H (Hilflosigkeit), Bl (blind), Gl (gehörlos), B (Begleitperson im ÖPNV erforderlich), RF (Rundfunkbeitragbefreiung). Nicht alle werden automatisch vergeben – beantragen Sie die, die für Sie relevant sind.
Wer zahlt meine Hilfsmittel wie Lupe, Bildschirmlesegerät oder Screenreader?
Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse medizinisch notwendige Hilfsmittel. Bei beruflicher Nutzung ist der Arbeitgeber, bei Ausbildung das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit zuständig. Der Neuen Regelung des SGB IX zufolge können auch Reha-Träger wie die Rentenversicherung einbezogen werden. Eine Beratung (z. B. beim DBSV) hilft, den richtigen Kostenträger zu finden.
Kann ich mit einer Sehbehinderung Auto fahren?
Das kommt auf die Sehkraft an. Ab einem Visus von 0,7 auf dem besseren Auge (und mind. 0,4 auf dem schlechteren) ist in der Regel das Führen eines PKW möglich, ggf. mit Auflagen wie Sonnenschutzgläsern. Bei stärkerer Sehbehinderung ist das Fahren nicht mehr erlaubt. Ein Facharzt für Augenheilkunde kann eine verkehrsmedizinische Begutachtung durchführen.
Wie finde ich die richtige Selbsthilfegruppe in meiner Nähe?
Die großen Selbsthilfeorganisationen (Pro Retina, Makula e.V., DBSV-Landesverbände) unterhalten regionale Gruppen. Auf unseren Seiten finden Sie eine Übersicht. Die Nationalkoordinationsstelle Selbsthilfegruppen (Nakos) bietet ebenfalls eine Suchfunktion unter www.nakos.de.
Was ist O&M-Training?
O&M steht für „Orientation & Mobility" – Orientierungs- und Mobilitätstraining. Es ist ein zentraler Bestandteil der Rehabilitation und vermittelt Techniken für die sichere Fortbewegung mit weißem Langstock, Orientierung im Raum und den Umgang mit Verkehrssituationen.
Steht mir ein Nachteilsausgleich im Beruf zu?
Ja. Arbeitgeber sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen – z. B. spezielle Software, angepasste Beleuchtung, Bildschirmlupen oder flexible Pausenregelungen. Der DVBS berät hierzu. Auch bei Bewerbungsverfahren gibt es Sonderregelungen (z. B. zusätzlicher Vorstellungstermin, mehr Zeit für Tests).

Glossar wichtiger Begriffe

Fachbegriffe rund um Sehbehinderung, Rehabilitation und rechtliche Ansprüche – verständlich erklärt.

GdB (Grad der Behinderung)
Maßzahl für die Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe am Leben, von 20 bis 100. Ab GdB 50 erhält man den Status „schwerbehindert" und einen Schwerbehindertenausweis. Bei Sehbehinderung beginnt der GdB typischerweise bei 50–70, bei vollständiger Erblindung bei 100.
Merkzeichen
Eintragungen im Schwerbehindertenausweis, die konkrete Nachteilsausgleiche eröffnen. Wichtige Merkzeichen für sehbehinderte Menschen sind Bl (blind), B (Begleitperson), G (Gehbehinderung), H (Hilflosigkeit) und RF (Rundfunkbeitragsbefreiung).
Hilfsmittel
Medizinische oder technische Produkte, die die Folien einer Behinderung ausgleichen. Zu den Hilfsmitteln für Sehbehinderte zählen Lupen, Bildschirmlesegeräte, Screenreader (JAWS, NVDA, VoiceOver), Braille-Zeilen, Sprachausgaben, Kontrastfolien und der weiße Langstock.
Rehabilitation
Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Teilhabe. Bei Sehbehinderung umfasst dies medizinische Rehabilitation (z. B. in Reha-Kliniken), berufliche Rehabilitation (z. B. in Berufsförderungswerken) und soziale Rehabilitation (LPF-Schulungen, O&M-Training).
LPF (Lebenspraktische Fertigkeiten)
Schulungen, die sehbehinderten und blinden Menschen helfen, den Alltag selbstständig zu bewältigen – vom Kochen über Hauswirtschaft bis zur Körperpflege. Oft Teil eines mehrtägigen Reha-Kurses.
O&M (Orientierung und Mobilität)
Ein spezialisiertes Training für den sicheren Umgang mit dem weißen Langstock, Raumorientierung und Fortbewegung im Straßenverkehr. Wird von zertifizierten O&M-Trainern durchgeführt.
Screenreader
Software, die Bildschirminhalte vorliest oder auf einer Braille-Zeile ausgibt. Bekannte Screenreader sind JAWS und NVDA (Windows), VoiceOver (macOS/iOS) und TalkBack (Android). Sie sind die wichtigste Zugangstechnologie für blinde Menschen am Computer und Smartphone.
Nachteilsausgleich
Regelung oder Maßnahme, die Nachteile aufgrund einer Behinderung ausgleicht. Im Studium z. B. Zeitverlängerung bei Prüfungen, im Beruf angepasste Arbeitsplatzgestaltung. Geregelt ist der Nachteilsausgleich im SGB IX und im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Versorgungsmedizinische Grundsätze
Verbindliche Tabelle der Bundesregierung, die festlegt, welcher GdB bei welcher Erkrankung vergeben wird. Für Sehbehinderungen gibt es feste Visus-basierte Bewertungsstufen. Grundlage für die Entscheidung des Versorgungsamts.
Eingliederungshilfe
Leistung nach SGB IX, die Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll. Sie kann Hilfsmittel, Assistenz, Wohnraum-Anpassungen und Bildungsmaßnahmen umfassen. Zuständig sind meist die Sozialhilfeträger.

Der Weg zum Antrag: Schritt für Schritt

Welche Anträge stellen Sie in welcher Reihenfolge? Ein Leitfaden durch die wichtigsten Schritte – vom Arztbesuch bis zum Nachteilsausgleich.

  1. 1

    Ärztliche Befunde sammeln

    Augenärztliche Berichte, Visusbestimmungen und Diagnosen zusammenstellen. Diese sind Grundlage aller Anträge.

    Zuständig: Augenarzt / Klinik

  2. 2

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Antrag beim zuständigen Versorgungsamt / Landesamt für Soziales stellen. Formulare online oder postalisch. Ärztliche Atteste beilegen.

    Zuständig: Versorgungsamt

  3. 3

    Hilfsmittel beantragen

    Bei der Krankenkasse einen Hilfsmittelantrag stellen. Häufig ist eine augenärztliche Verordnung oder eine Stellungnahme einer Sehbehinderten-Selbsthilfe / Reha-Stelle nötig.

    Zuständig: Krankenkasse

  4. 4

    Rehabilitation beantragen

    Je nach Ziel (beruflich, medizinisch, sozial) bei der Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder dem Sozialhilfeträger einen Reha-Antrag stellen. Der DBSV bietet hierzu Beratung an.

    Zuständig: Reha-Träger (DRV, AfA, Sozialamt)

  5. 5

    Nachteilsausgleiche geltend machen

    Mit dem Ausweis Nachteilsausgleiche beantragen: Rundfunkbeitragsbefreiung (RF), Steuervorteile (Finanzamt), unentgeltliche Beförderung (DB/ÖPNV), Parkausweis (Stadtverwaltung).

    Zuständig: Verschiedene Stellen

  6. 6

    Berufliche Maßnahmen (optional)

    Bei beruflichen Veränderungen: Arbeitgeber über Nachteilsausgleiche informieren, Budget für Ausbildung (Reha) bei der Agentur für Arbeit beantragen, Integrationsfachdienst einbinden.

    Zuständig: Arbeitgeber, AfA, IFD

Individuelle Beratung finden

Nicht jede Frage lässt sich online klären. Eine persönliche Beratung – telefonisch, vor Ort oder online – hilft Ihnen oft am schnellsten weiter. Auf unseren Unterseiten finden Sie Fachstellen in Ihrer Nähe.

Fehlt etwas?

Wir ergänzen diese Übersicht laufend. Wenn Ihnen eine wichtige Anlaufstelle fehlt oder Sie einen Hinweis haben, schreiben Sie uns.

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