Ordnung und Ablage

Wenn jeder Gegenstand einen festen Platz hat und eindeutig markiert ist, lässt er sich auch ohne Hinsehen finden. Entscheidend ist, dass das System immer gleich funktioniert.

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Grundprinzipien

  • Ein Platz für alles: Schlüssel, Geldbörse, Telefon, Ladekabel, Brille und Medikamente haben einen festen Ort, zum Beispiel eine Schale im Flur oder einen Haken neben der Tür.
  • Sofort zurücklegen: Was benutzt wurde, kommt gleich an seinen Platz – das spart später langes Suchen.
  • Weniger ist mehr: Freie Flächen und aussortierte Schränke machen das Ertasten leichter.
  • Gemeinsame Regeln: Alle im Haushalt halten sich an das System, auch Besuch und Pflegedienst.

Tastbar und farbig markieren

  • Erhabene Klebepunkte („Bump Dots“) in verschiedenen Formen und Farben für Schalter, Fernbedienungen, Waschmaschine und Schubladen.
  • Gummiringe um Flaschen: ein Ring für Shampoo, zwei für Duschgel.
  • Braille-Etiketten oder Großdruck in Schwarz auf Gelb für Dosen, Ordner und Kisten. Beschriftungsgeräte für Braille gibt es bei Blindenhilfsmittelanbietern.
  • Sprechende Etiketten: Ein Stift mit Aufnahmefunktion spielt eine selbst gesprochene Notiz ab, wenn Sie einen Aufkleber antippen – praktisch für Vorräte oder Tiefkühlkost.
  • Kontrastband an Schrankkanten und Griffen macht sie für Menschen mit Restsehvermögen sichtbar.

Schränke und Schubladen

  • Einsätze und Trennwände teilen Schubladen in feste Fächer.
  • Körbe fassen Zusammengehöriges zusammen, etwa alles fürs Frühstück oder für die Schuhpflege.
  • Kabel und Ladegeräte mit farbigen oder unterschiedlich geformten Markierungen versehen.

Post und Dokumente

  • Lassen Sie Briefe mit einer App wie Seeing AI, Envision oder der Texterkennung Ihres Smartphones vorlesen. Wie das gut gelingt, lesen Sie unter Texterkennung (OCR).
  • Scannen Sie wichtige Unterlagen mit einer Scanner-App und speichern Sie sie in klar benannten Ordnern, etwa „Krankenkasse“ oder „Versorgungsamt“.
  • Sortieren Sie Papierpost täglich in drei Fächer: zu erledigen, aufheben, Altpapier.
  • Bitten Sie Behörden, Krankenkassen und Banken um Schreiben in einer für Sie lesbaren Form, etwa per E-Mail oder in Großdruck. Gegenüber Bundesbehörden haben blinde und sehbehinderte Menschen darauf nach § 10 Behindertengleichstellungsgesetz sogar einen Anspruch; viele andere Stellen bieten es auf Nachfrage an.

Persönliche Beratung finden

Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.