Schwerbehindertenausweis bei Sehbehinderung: so klappt der Antrag
Schwerbehindertenausweis bei Sehbehinderung: Antrag gut vorbereiten, Merkzeichen und Vorteile, typische Fehler und erfolgreicher Widerspruch.
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Recht & Anträge
Wählen ist ein Recht – und mit den richtigen Hilfsmitteln auch mit wenig oder keinem Sehvermögen selbstständig möglich: Schablone, Vertrauensperson oder Briefwahl.
Wer in Deutschland wählen darf, soll seine Stimme frei und zugleich geheim abgeben können. Das Grundgesetz schützt das Wahlgeheimnis ausdrücklich – auch für Menschen, die nicht oder wenig sehen. Deshalb sieht das Wahlrecht von Beginn an Hilfen vor: eine Stimmzettelschablone für die selbstständige Stimmabgabe, das Recht auf eine Begleitperson in der Kabine und mit der Briefwahl eine Möglichkeit, ganz von zu Hause aus zu wählen.
Vertrauen Sie dabei nicht blind auf Zusagen vor Ort, sondern fragen Sie frühzeitig nach – gerade die Schablone muss einige Wochen vor dem Wahltag bestellt werden. Im Folgenden stellen wir die drei Wege im Überblick vor.
Die wichtigste Hilfe ist die Stimmzettelschablone, oft auch Wahlschablone genannt. Dabei handelt es sich um eine Vorlage aus stabilem Karton oder Kunststoff, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Über den Feldern der Kandidatinnen und Kandidaten befinden sich Aussparungen, durch die mit einem Stift das gewünschte Feld angekreuzt werden kann. Markierungen in Blindenschrift und tastbarer Schwarzschrift zeigen, wo sich welche Partei bzw. welchem Listenvorschlag die einzelnen Reihen entsprechen. Auf diese Weise kreuzen Sie genau das Feld an, das Sie wählen wollen – ohne dass eine andere Person Ihre Entscheidung erfährt.
Zur Schablone gehören Begleitinformationen, die den Aufbau des Stimmzettels Schritt für Schritt erklären. Nach Angaben der Bundeswahlleiterin werden diese Erläuterungen unter anderem als Audio-CD ausgegeben, sodass der Aufbau auch ohne Sehen nachvollziehbar ist.
Die Schablonen werden bei Bundes- und Europawahlen über die Landesvereine des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) an blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ausgegeben – auch an Menschen, die kein Vereinsmitglied sind. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen übernimmt der Bund. Bestellen Sie die Schablone mehrere Wochen vor der Wahl, damit sie rechtzeitig bei Ihnen ankommt und Sie sich mit dem Aufbau vertraut machen können.
Die Schablone funktioniert nur mit dem passenden Stimmzettel Ihres Wahlkreises. Prüfen Sie deshalb bei der Bestellung, für welche Wahl sie gedacht ist, und legen Sie sie erst kurz vor der Stimmabgabe in den amtlichen Umschlag.
Wer nicht mit der Schablone arbeiten möchte, darf eine Person seines Vertrauens in die Wahlkabine mitnehmen. Das Wahlrecht sieht diese Hilfe ausdrücklich vor. Die Vertrauensperson liest Ihnen den Stimmzettel vor – etwa die Reihenfolge der Parteien und die Namen der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten – und kreuzt auf Ihre Anweisung hin das gewünschte Feld an.
Zwei Grenzen sind wichtig: Die Hilfsperson darf nur auf Ihre ausdrückliche Weisung handeln, nicht selbst entscheiden. Und das Wahlamtspersonal in der Kabine ist als Hilfe nicht zulässig – die Wahlaufsicht muss außen bleiben, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Nehmen Sie deshalb besser eine Angehörige, einen Freund oder eine andere Person Ihres Vertrauens mit.
Nicht jede Schwierigkeit hat mit dem Stimmzettel zu tun: Manche Wahlräume liegen in Gebäuden ohne Aufzug oder mit unmarkierten Wegen. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten, die die Bundeswahlleiterin ausdrücklich beschreibt:
Praktisch hat sich bewährt, die Briefwahlunterlagen mit der Schablone einige Tage vor dem Versandtermin zu bearbeiten: in Ruhe den Aufbau des Stimmzettels über die Audio-Erläuterung nachvollziehen, dann die Schablone einlegen und ankreuzen. So entsteht kein Zeitdruck.
Die Wahlbenachrichtigung, die Sie einige Wochen vor der Wahl erhalten, nennt Ihren Wahlraum. Fehlt diese Benachrichtigung, können Sie trotzdem wählen – wichtig ist vor allem der Wahlschein, den Sie bei der Gemeinde beantragen können. Denken Sie außerdem daran, ein Lichtbildausweisdokument mitzubringen, wenn Sie im Wahlraum wählen.
Der DBSV bündelt auf seiner Themenseite zu Wahlen aktuelle Hinweise für jede anstehende Bundestags- oder Europawahl, auch dazu, welche Hilfen es in den Bundesländern gibt. Ein Anruf beim Landesverein klärt die meisten offenen Fragen – von der Schablonen-Bestellung bis zur Suche nach einem barrierefreien Wahlraum in Ihrer Nähe.
Die Schablonen werden vor Bundes- und Europawahlen von den Landesvereinen des DBSV an blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ausgegeben – eine Mitgliedschaft ist nicht nötig. Wenden Sie sich frühzeitig an den Landesverein Ihres Bundeslandes, damit die Schablone samt Begleitinformationen rechtzeitig vor der Wahl bei Ihnen ankommt.
Ja. Sie dürfen eine Vertrauensperson, zum Beispiel eine Angehörige oder einen Freund, in die Wahlkabine mitnehmen, wenn Sie wegen Ihrer Sehbehinderung nicht allein wählen können. Die Person darf Ihnen den Stimmzettel vorlesen und auf Ihren Wunsch hin ankreuzen. Sie darf aber nicht ohne Ihre ausdrückliche Weisung abstimmen, und die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dürfen nicht als Hilfsperson eingesetzt werden.
Beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wahlschein. Mit ihm können Sie in jedem barrierefreien Wahlraum Ihres Wahlkreises wählen – oder ganz bequem per Briefwahl von zu Hause. Die Gemeinde kann Ihnen sagen, welche Wahlräume barrierefrei sind.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall helfen die EUTB-Beratungsstellen, der Blinden- und Sehbehindertenverein Ihres Bundeslandes oder ein Sozialverband.
Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.