Schwerbehindertenausweis
Wie der GdB festgestellt wird, welche Merkzeichen möglich sind und was sie Ihnen bringen.
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Recht & Anträge
Mit dem Schwerbehindertenausweis stehen Ihnen zahlreiche Nachteilsausgleiche zu. Ob GdB und Merkzeichen stimmen, entscheidet sich oft schon beim Antrag – mit guten Befunden und einer genauen Beschreibung Ihres Alltags.
Der Schwerbehindertenausweis weist den Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen nach. Er ist die Grundlage für viele Nachteilsausgleiche: Freifahrt im Nahverkehr, Steuervorteile, Zusatzurlaub und Kündigungsschutz im Beruf, ermäßigter Rundfunkbeitrag, bei Blindheit auch die Befreiung von der Kfz-Steuer. Für das Landesblindengeld ist die Feststellung der Blindheit ein wichtiger Nachweis.
Das Versorgungsamt bewertet nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, wie stark sich die Sehbehinderung auswirkt. Maßgeblich ist das Sehvermögen mit bestmöglicher Brillen- oder Kontaktlinsenkorrektur – nicht die Diagnose selbst.
| Merkzeichen | Voraussetzung (vereinfacht) | Wichtigste Vorteile |
|---|---|---|
| Bl | Blindheit: Sehschärfe höchstens 0,02 oder gleichwertige Störung | Kostenlose Wertmarke, Kfz-Steuerbefreiung, Parkerleichterungen, Pauschbetrag 7.400 Euro, Nachweis für Blindengeld |
| H | Hilflosigkeit; bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung regelmäßig | Kostenlose Wertmarke, Kfz-Steuerbefreiung, Pauschbetrag 7.400 Euro |
| B | Regelmäßig auf Begleitung angewiesen | Begleitperson fährt in Bus und Bahn kostenlos, auch im Fernverkehr |
| G | Sehbehinderung mit GdB ab 70, bei GdB 50 oder 60 nur mit weiteren erheblichen Einschränkungen | Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke (104 Euro im Jahr) oder 50 Prozent Kfz-Steuerermäßigung |
| RF | GdB mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung | Rundfunkbeitrag auf ein Drittel ermäßigt |
| TBl | Taubblindheit | Befreiung vom Rundfunkbeitrag, besondere Hilfen |
Der Behinderten-Pauschbetrag hängt vom GdB ab und beträgt zum Beispiel 1.140 Euro bei GdB 50 und 2.840 Euro bei GdB 100. Mit den Merkzeichen Bl oder H sind es 7.400 Euro im Jahr. Hinzu kommt eine Fahrtkostenpauschale von 900 Euro (ab GdB 80 oder GdB 70 mit G) beziehungsweise 4.500 Euro (unter anderem mit Bl oder H). Den Pauschbetrag tragen Sie in der Steuererklärung ein; der Nachweis erfolgt über den Bescheid des Versorgungsamts.
Eine kompakte Übersicht mit allen Merkzeichen finden Sie auch unter GdB und Schwerbehindertenausweis.
Das ist je nach Bundesland und Amt sehr unterschiedlich und kann mehrere Monate dauern. Vollständige, aktuelle Befunde beschleunigen das Verfahren. Wenn nach drei Monaten keine Entscheidung vorliegt, dürfen Sie nachfragen; nach sechs Monaten ohne Bescheid ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich.
In der Regel wird er für höchstens fünf Jahre ausgestellt und kann danach verlängert werden. Ist keine Besserung zu erwarten, kann er auch unbefristet ausgestellt werden. Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf.
Für Menschen mit Sehbehinderung überwiegen die Vorteile deutlich. Wer einen Beruf mit besonderen Anforderungen ans Sehen ausübt oder den Führerschein betrifft, sollte die Folgen dennoch vorab in einer Beratung klären – etwa mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall helfen die EUTB-Beratungsstellen, der Blinden- und Sehbehindertenverein Ihres Bundeslandes oder ein Sozialverband.
Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.