Hilfsmittel über die Krankenkasse beantragen
Praxisleitfaden: Welche Hilfsmittel die Krankenkasse übernimmt, wie der Antrag funktioniert, was bei Ablehnung zu tun ist und welche Zuzahlungen anfallen.
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Recht & Anträge
Ein Studium ist mit einer Sehbehinderung oder Blindheit möglich – mit Nachteilsausgleich, passenden Hilfsmitteln und guter Beratung von der Bewerbung bis zur Prüfung.
Blinde und sehbehinderte Menschen studieren in vielen Fächern erfolgreich – von Germanistik und Rechtswissenschaft bis Informatik. Die Philipps-Universität Marburg weist darauf hin, dass sie mit rund 150 Studierenden mit Blindheit oder wesentlicher Sehbehinderung einen besonders großen Anteil dieser Studierendengruppe in Deutschland hat – möglich ist das Studium aber an praktisch jeder Hochschule. Entscheidend sind drei Bausteine: einpassender Nachteilsausgleich, geeignete Hilfsmittel und eine gute Beratung rund um Organisation und Finanzierung.
Studierende mit Behinderung haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Er soll garantieren, dass Leistungsnachweise die tatsächliche Qualifikation prüfen – und nicht die Sehleistung. Was konkret möglich ist, hängt von der Hochschule und der Prüfungsordnung ab. Üblich sind unter anderem:
Beantragen Sie den Nachteilsausgleich schriftlich beim Prüfungsamt, meist mit ärztlichem Nachweis. Wichtig: Der Antrag sollte früh gestellt werden, nicht erst kurz vor der Prüfung. Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung der Hochschule helfen bei Formularen und damit, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Ein Notebook mit Screenreader wie NVDA oder JAWS beziehungsweise Vergrößerungssoftware ist für die meisten blinden und sehbehinderten Studierenden das zentrale Arbeitsgerät – es erlaubt den Einsatz in Vorlesung, Bibliothek und zu Hause. Dazu kommen je nach Bedarf eine Braillezeile, eine OCR-Software zum Erkennen gescannter Texte oder Apps zum Vorlesen von Bildern und Dokumenten. Hilfreich ist ebenfalls eine Übersicht über barrierefreie Literatur: Elektronische Bücher und PDF-Dateien lassen sich mit Screenreadern meist gut lesen, gescannte Kopien müssen vorher erst texterkannt werden.
Vor dem Studienbeginn lohnt ein Besuch in einer Beratungsstelle oder einem Hilfsmittelaussteller der DBSV-Landesvereine, um Geräte auszuprobieren und die eigene Arbeitsweise zu testen.
Viele Studierende nutzen personelle Unterstützung im Alltag: eine Assistentin oder einen Assistenten, die etwa Skripte einscannen, Diagramme beschreiben oder bei der Orientierung auf dem Campus helfen. Die Auswahl und Beauftragung erfolgt meist in Eigenregie; die Kosten können über Förderprogramme getragen werden. Fragen Sie beim Studierendenwerk und bei der Hochschulberatung nach, welche Modelle es an Ihrem Ort gibt.
Sind Hilfsmittel allein für das Studium nötig, kommt häufig nicht die Krankenkasse, sondern ein Rehabilitationsträger auf: Bei einem angestrebten Beruf kann die berufliche Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit Hilfsmittel, Ausbildung und Assistenz finanzieren. Der DBSV bietet auf seiner Seite zur beruflichen Rehabilitation eine Übersicht der zuständigen Stellen und Reha-Berufe – von IT bis Physiotherapie. Ergänzend informieren die DVBS-Fachleute, die selbst blind oder sehbehindert sind, aus eigener Erfahrung.
Fast jede Hochschule hat eine oder einen Beauftragten für Studierende mit Behinderung sowie eine zentrale Studienberatung. Dazu kommen als fachliche Anlaufstellen der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS), die DBSV-Landesvereine und das Beratungsangebot Blickpunkt Auge. Wer sich vorab orientieren möchte, findet an der Philipps-Universität Marburg mit ihrer langen Erfahrung und der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista) zahlreiche Informationen über das Studieren mit Sehbehinderung.
Fangen Sie die Vorbereitung früh an: Beratungstermin vor der Bewerbung, Nachteilsausgleich direkt zu Beginn des Studiums beantragen und Hilfsmittel-Bewilligung mit Zeitpuffer einplanen.
Nein, in der Regel nicht. Eine Angabe kann aber hilfreich sein, wenn es Sonderquoten oder Sonderanträge für Menschen mit Behinderung gibt. Fragen Sie dazu am besten frühzeitig bei der Studienberatung der Hochschule nach.
Kommen Hilfsmittel ausschließlich für das Studium zum Einsatz, ist häufig nicht die Krankenkasse, sondern ein Rehabilitationsträger zuständig – etwa die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Die DBSV-Übersicht zur beruflichen Reha nennt die möglichen Wege.
Viele Hochschulbibliotheken digitalisieren Werke auf Anfrage oder beschaffen barrierefreie Versionen. Klären Sie Bedarf und Fristen früh im Semester; bei Problemen helfen die Behindertenbeauftragten der Hochschule und der DVBS weiter.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall helfen die EUTB-Beratungsstellen, der Blinden- und Sehbehindertenverein Ihres Bundeslandes oder ein Sozialverband.
Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.