Recht & Anträge

Studium mit Sehbehinderung

Ein Studium ist mit einer Sehbehinderung oder Blindheit möglich – mit Nachteilsausgleich, passenden Hilfsmitteln und guter Beratung von der Bewerbung bis zur Prüfung.

Veröffentlicht am · 3 Min. Lesezeit

Ein Studium ist möglich – mit der richtigen Vorbereitung

Blinde und sehbehinderte Menschen studieren in vielen Fächern erfolgreich – von Germanistik und Rechtswissenschaft bis Informatik. Die Philipps-Universität Marburg weist darauf hin, dass sie mit rund 150 Studierenden mit Blindheit oder wesentlicher Sehbehinderung einen besonders großen Anteil dieser Studierendengruppe in Deutschland hat – möglich ist das Studium aber an praktisch jeder Hochschule. Entscheidend sind drei Bausteine: einpassender Nachteilsausgleich, geeignete Hilfsmittel und eine gute Beratung rund um Organisation und Finanzierung.

Nachteilsausgleich: Ihre Rechte in Studium und Prüfung

Studierende mit Behinderung haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Er soll garantieren, dass Leistungsnachweise die tatsächliche Qualifikation prüfen – und nicht die Sehleistung. Was konkret möglich ist, hängt von der Hochschule und der Prüfungsordnung ab. Üblich sind unter anderem:

  • Zeitverlängerung in Klausuren und Hausarbeiten
  • Prüfungen am PC mit Screenreader oder Vergrößerungssoftware
  • Mündliche statt schriftlicher Prüfungen oder umgekehrt
  • Barrierefreie oder alternative Prüfungsformate und Unterlagen

Beantragen Sie den Nachteilsausgleich schriftlich beim Prüfungsamt, meist mit ärztlichem Nachweis. Wichtig: Der Antrag sollte früh gestellt werden, nicht erst kurz vor der Prüfung. Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung der Hochschule helfen bei Formularen und damit, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Hilfsmittel und Technik im Studienalltag

Ein Notebook mit Screenreader wie NVDA oder JAWS beziehungsweise Vergrößerungssoftware ist für die meisten blinden und sehbehinderten Studierenden das zentrale Arbeitsgerät – es erlaubt den Einsatz in Vorlesung, Bibliothek und zu Hause. Dazu kommen je nach Bedarf eine Braillezeile, eine OCR-Software zum Erkennen gescannter Texte oder Apps zum Vorlesen von Bildern und Dokumenten. Hilfreich ist ebenfalls eine Übersicht über barrierefreie Literatur: Elektronische Bücher und PDF-Dateien lassen sich mit Screenreadern meist gut lesen, gescannte Kopien müssen vorher erst texterkannt werden.

Vor dem Studienbeginn lohnt ein Besuch in einer Beratungsstelle oder einem Hilfsmittelaussteller der DBSV-Landesvereine, um Geräte auszuprobieren und die eigene Arbeitsweise zu testen.

Assistenz und personelle Unterstützung

Viele Studierende nutzen personelle Unterstützung im Alltag: eine Assistentin oder einen Assistenten, die etwa Skripte einscannen, Diagramme beschreiben oder bei der Orientierung auf dem Campus helfen. Die Auswahl und Beauftragung erfolgt meist in Eigenregie; die Kosten können über Förderprogramme getragen werden. Fragen Sie beim Studierendenwerk und bei der Hochschulberatung nach, welche Modelle es an Ihrem Ort gibt.

Wer trägt die Kosten? Möglichkeiten der Finanzierung

Sind Hilfsmittel allein für das Studium nötig, kommt häufig nicht die Krankenkasse, sondern ein Rehabilitationsträger auf: Bei einem angestrebten Beruf kann die berufliche Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit Hilfsmittel, Ausbildung und Assistenz finanzieren. Der DBSV bietet auf seiner Seite zur beruflichen Rehabilitation eine Übersicht der zuständigen Stellen und Reha-Berufe – von IT bis Physiotherapie. Ergänzend informieren die DVBS-Fachleute, die selbst blind oder sehbehindert sind, aus eigener Erfahrung.

Beratung und Selbsthilfe: Sie sind nicht allein

Fast jede Hochschule hat eine oder einen Beauftragten für Studierende mit Behinderung sowie eine zentrale Studienberatung. Dazu kommen als fachliche Anlaufstellen der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS), die DBSV-Landesvereine und das Beratungsangebot Blickpunkt Auge. Wer sich vorab orientieren möchte, findet an der Philipps-Universität Marburg mit ihrer langen Erfahrung und der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista) zahlreiche Informationen über das Studieren mit Sehbehinderung.

Fangen Sie die Vorbereitung früh an: Beratungstermin vor der Bewerbung, Nachteilsausgleich direkt zu Beginn des Studiums beantragen und Hilfsmittel-Bewilligung mit Zeitpuffer einplanen.

Schritt für Schritt zum Start

  1. Studienwahl klären: Beratung der Hochschule und der Agentur für Arbeit nutzen, fachliche Eignung prüfen.
  2. Beratung bei DBSV-Landesverein, DVBS oder Blickpunkt Auge einholen und Rehabilitationsträger klären.
  3. Anträge stellen: Zulassung, Hilfsmittel-Finanzierung, Assistenz und Nachteilsausgleich.
  4. Technik einrichten: Notebook, Screenreader oder Vergrößerung einüben, bevor das Semester beginnt.
  5. Kontakte knüpfen: Behindertenbeauftragte, Studierendenwerk und Fachschaft früh einbeziehen.

Häufige Fragen

Muss ich meine Sehbehinderung bei der Bewerbung angeben?

Nein, in der Regel nicht. Eine Angabe kann aber hilfreich sein, wenn es Sonderquoten oder Sonderanträge für Menschen mit Behinderung gibt. Fragen Sie dazu am besten frühzeitig bei der Studienberatung der Hochschule nach.

Wer bezahlt Hilfsmittel für das Studium?

Kommen Hilfsmittel ausschließlich für das Studium zum Einsatz, ist häufig nicht die Krankenkasse, sondern ein Rehabilitationsträger zuständig – etwa die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Die DBSV-Übersicht zur beruflichen Reha nennt die möglichen Wege.

Was kann ich tun, wenn Literatur nicht barrierefrei ist?

Viele Hochschulbibliotheken digitalisieren Werke auf Anfrage oder beschaffen barrierefreie Versionen. Klären Sie Bedarf und Fristen früh im Semester; bei Problemen helfen die Behindertenbeauftragten der Hochschule und der DVBS weiter.

Quellen und weiterführende Links

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall helfen die EUTB-Beratungsstellen, der Blinden- und Sehbehindertenverein Ihres Bundeslandes oder ein Sozialverband.

Persönliche Beratung finden

Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.