Mobilitätstraining
Langstocktechnik, sichere Wege und Straßenquerung lernen – und wie die Krankenkasse das Training bezahlt.
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Mobilität & Reisen
Ein Blindenführhund ist Hilfsmittel und Partner zugleich. Dieser Ratgeber erklärt, wer einen Führhund bekommen kann, wie die Ausbildung abläuft, was die Krankenkasse bezahlt und welche Rechte Halterinnen und Halter haben.
Ein ausgebildeter Blindenführhund führt seine Halterin oder seinen Halter sicher durch den Straßenverkehr, umgeht Hindernisse, stoppt an Bordsteinkanten und Treppen und kann auf Kommando bestimmte Ziele ansteuern – etwa Türen, Ampelpfähle oder Verkaufstresen. Dafür erlernt der Hund zwischen 40 und 70 Hörzeichen. Das Führgeschirr signalisiert nach außen: Dieser Hund arbeitet und darf nicht abgelenkt werden.
Anders als der Langstock, der Boden und unmittelbare Hindernisse tastet, reagiert der Hund auch auf Bewegungen im Raum – ein Auto, das abbiegt, einem Fahrrad, das sich nähert. Viele Halter berichten, dass sie mit dem Hund deutlich schneller und entspannter unterwegs sind als mit dem Stock allein, weil der Hund komplexere Situationen antizipiert.
Ein Blindenführhund ist ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 SGB V und steht im Hilfsmittelverzeichnis. Er kommt für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen infrage, die sich damit sicherer und selbstständiger bewegen können. Außerdem wichtig:
Ob jemand geeignet ist, prüft die Blindenführhundschule im Vorfeld. Alter allein ist kein Ausschlusskriterium – entscheidend ist die körperliche und geistige Fitness.
Die Ausbildung eines Blindenführhunds dauert sechs bis zwölf Monate und erfolgt in zertifizierten Blindenführhundschulen, die eine Ausbildungserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz besitzen. Geeignete Rassen sind vor allem Labrador Retriever, Golden Retriever und Deutsche Schäferhunde – Hunde, die ruhig, lernwillig und gesellig sind.
Die Ausbildung verläuft in drei Phasen:
Die Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz beträgt je nach Schule mehrere Monate bis über ein Jahr. Es lohnt sich, frühzeitig bei mehreren Schulen anzufragen.
Anschaffung und Ausbildung eines Blindenführhunds kosten mehrere zehntausend Euro. Weil der Hund ein anerkanntes Hilfsmittel ist, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es gilt die übliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro für Versicherte ab 18 Jahren.
Für die laufenden Kosten wie Futter und Tierarzt zahlt die Krankenkasse zusätzlich eine monatliche Pauschale. Über die aktuelle Höhe und geplante Änderungen informieren die Blinden- und Sehbehindertenvereine.
Lehnt die Krankenkasse ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und später vor dem Sozialgericht klagen. Die Blinden- und Sehbehindertenvereine unterstützen dabei.
Menschen mit Blindenführhund haben ein gesetzlich verankertes Zutrittsrecht. § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) regelt, dass Blindenführhunde grundsätzlich überall mitgeführt werden dürfen, wo Hunde sonst verboten sind – einschließlich Behörden, Lebensmittelgeschäfte, Restaurants, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel und Taxis. Für Mietwohnungen gilt diese Regel nicht direkt; Vermieter dürfen einen Blindenführhund aber nach der Rechtsprechung in aller Regel auch bei einer Tierhaltungsklausel nicht verbieten, weil er als Hilfsmittel unverzichtbar ist.
Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu Konflikten – etwa wenn Gastwirte, Fahrer oder Hausverwaltungen den Hund abweisen. In solchen Fällen hilft es, ruhig zu bleiben, auf das Führgeschirr, das Assistenzhund-Kennzeichen und § 12e BGG hinzuweisen und im Zweifel den Vorfall zu dokumentieren. Die Blinden- und Sehbehindertenvereine beraten in solchen Fällen.
Die Entscheidung für einen Führhund ist weitreichend. Der Hund braucht tägliche Pflege, Auslauf außerhalb der Führarbeit und regelmäßige Tierarztbesuche. Urlaubsplanung wird komplizierter, insbesondere bei Flugreisen – hier ist frühzeitig zu klären, ob die Airline Führhunde in der Kabine akzeptiert und welche Einreisebestimmungen am Zielort gelten. Innerhalb der EU ist die Mitnahme mit EU-Heimtierausweis und Mikrochip in der Regel problemlos möglich.
Viele Halterinnen und Halter berichten jedoch, dass die Vorteile überwiegen: mehr Tempo und Sicherheit im Verkehr, mehr soziale Kontakte – denn der Hund ist ein Gesprächsanlass – und nicht zuletzt eine enge emotionale Bindung, die Selbstbewusstsein und Lebensqualität stärkt. Wer den Schritt erwägt, sollte sich Zeit nehmen, mit einer Führhundschule zu sprechen und möglichst eine Schnupperstunde zu vereinbaren.
Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.