Mobilität & Reisen

Reisen mit Sehbehinderung: Bahn, Flugzeug und Schiff

Urlaub und Dienstreisen sind mit Sehbehinderung oder Blindheit gut machbar. Entscheidend ist, die Unterstützung von Bahn, Flughafen und Reiseanbieter rechtzeitig anzumelden.

Veröffentlicht am · Aktualisiert am · 3 Min. Lesezeit

Gut vorbereitet ist halb gereist

Melden Sie Unterstützung so früh wie möglich an und notieren Sie Buchungs- und Auftragsnummern. Speichern Sie wichtige Adressen und Telefonnummern im Smartphone und halten Sie diese Unterlagen griffbereit:

  • Schwerbehindertenausweis, gegebenenfalls mit Beiblatt und Wertmarke,
  • Bestätigungen der angemeldeten Hilfeleistungen,
  • beim Blindenführhund: Heimtierausweis mit Impfungen und die Bescheinigung über den Assistenzhund,
  • eine Liste mit Notfallkontakten und Medikamenten.

Ein bewährter Tipp: Rufen Sie am Vortag noch einmal an und lassen Sie sich die angemeldete Hilfe bestätigen.

Mit der Bahn

Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn organisiert kostenlos Hilfe beim Einsteigen, Umsteigen und Aussteigen. Mitarbeitende holen Sie an einem vereinbarten Treffpunkt im Bahnhof ab, begleiten Sie zum Zug und zum reservierten Platz und nehmen Sie am Zielbahnhof in Empfang.

  • Telefon: 030 65 21 28 88 (montags bis freitags 6 bis 22 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen 8 bis 20 Uhr)
  • Online: barrierefreies Anmeldeformular unter msz.bahnhof.de
  • Frist: möglichst bis 20 Uhr am Vortag, für Reisen ins Ausland mindestens 24 Stunden vorher
  • Vor Ort: Seien Sie rechtzeitig vor der Abfahrt am vereinbarten Treffpunkt.

Mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke fahren Sie in Regionalzügen der 2. Klasse bundesweit kostenlos. Im Fernverkehr gilt die Wertmarke nicht; hier fährt aber mit Merkzeichen B eine Begleitperson kostenlos mit. Menschen mit einem GdB von mindestens 70 erhalten die BahnCard 25 und die BahnCard 50 zu einem ermäßigten Preis. Mehr dazu unter Bus und Bahn.

Mit dem Flugzeug

Die EU-Verordnung 1107/2006 regelt die Rechte von Flugreisenden mit Behinderung. Sie gilt für Abflüge von Flughäfen in der EU und für Flüge europäischer Airlines in die EU.

  • Kostenlose Unterstützung: vom Ankunftspunkt am Flughafen über Check-in und Sicherheitskontrolle bis zum Sitzplatz – und am Zielflughafen bis zum Ausgang oder Anschlussflug.
  • Anmeldung: spätestens 48 Stunden vor Abflug, am besten direkt bei der Buchung. Die Airline vermerkt den Bedarf in der Buchung (für blinde oder sehbehinderte Reisende mit dem Code „BLND“).
  • Keine Ablehnung wegen Behinderung: Eine Buchung darf nur aus eng begrenzten Sicherheitsgründen verweigert werden.
  • Blindenführhund: Anerkannte Assistenzhunde dürfen in der Regel kostenlos in der Kabine mitfliegen. Klären Sie die Regeln der Airline und die Einreisebestimmungen des Ziellands frühzeitig.
  • Begleitperson: Einige Fluggesellschaften gewähren Begleitpersonen Ermäßigungen; einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Fragen Sie bei der Buchung nach.

Planen Sie genug Zeit ein und melden Sie sich am vereinbarten Treffpunkt oder am Check-in-Schalter. Bei Problemen können Sie sich bei der Fluggesellschaft und anschließend beim Luftfahrt-Bundesamt beschweren.

Mit dem Schiff

Kreuzfahrten gelten bei vielen blinden und sehbehinderten Menschen als entspannte Reiseform: Das Hotel reist mit, und die Wege an Bord sind nach kurzer Eingewöhnung vertraut. Geben Sie Ihren Unterstützungsbedarf bei der Buchung an und fragen Sie nach einer Einführung an Bord, nach Speisekarten in Großdruck oder in digitaler Form und nach geeigneten Landausflügen. Auch für Fähren und Schiffsreisen in der EU gibt es eine Verordnung mit Rechten für Reisende mit Behinderung (EU-Verordnung 1177/2010).

Unterwegs und am Urlaubsort

  • Laden Sie Karten und Navigations-Apps vorher herunter und speichern Sie die Unterkunft als Favorit. Tipps zu Apps: Navigations-Apps.
  • Nehmen Sie eine Powerbank, Ladekabel und einen Reiseadapter mit.
  • Lassen Sie sich das Hotelzimmer bei der Ankunft zeigen. Weitere Tipps unter Reisen und fremde Orte.
  • Prüfen Sie Ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland. Innerhalb der EU gilt die Europäische Krankenversicherungskarte, eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist dennoch empfehlenswert.
  • Begleitete Gruppenreisen bieten viele Blinden- und Sehbehindertenvereine sowie spezialisierte Reiseveranstalter an.

Quellen und weiterführende Links

Persönliche Beratung finden

Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.