Bus & Bahn
Freifahrt mit Wertmarke, kostenlose Begleitperson, Mobilitätsservice der Bahn und Tipps für den Bahnhof.
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Mobilität & Reisen
Urlaub und Dienstreisen sind mit Sehbehinderung oder Blindheit gut machbar. Entscheidend ist, die Unterstützung von Bahn, Flughafen und Reiseanbieter rechtzeitig anzumelden.
Melden Sie Unterstützung so früh wie möglich an und notieren Sie Buchungs- und Auftragsnummern. Speichern Sie wichtige Adressen und Telefonnummern im Smartphone und halten Sie diese Unterlagen griffbereit:
Ein bewährter Tipp: Rufen Sie am Vortag noch einmal an und lassen Sie sich die angemeldete Hilfe bestätigen.
Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn organisiert kostenlos Hilfe beim Einsteigen, Umsteigen und Aussteigen. Mitarbeitende holen Sie an einem vereinbarten Treffpunkt im Bahnhof ab, begleiten Sie zum Zug und zum reservierten Platz und nehmen Sie am Zielbahnhof in Empfang.
Mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke fahren Sie in Regionalzügen der 2. Klasse bundesweit kostenlos. Im Fernverkehr gilt die Wertmarke nicht; hier fährt aber mit Merkzeichen B eine Begleitperson kostenlos mit. Menschen mit einem GdB von mindestens 70 erhalten die BahnCard 25 und die BahnCard 50 zu einem ermäßigten Preis. Mehr dazu unter Bus und Bahn.
Die EU-Verordnung 1107/2006 regelt die Rechte von Flugreisenden mit Behinderung. Sie gilt für Abflüge von Flughäfen in der EU und für Flüge europäischer Airlines in die EU.
Planen Sie genug Zeit ein und melden Sie sich am vereinbarten Treffpunkt oder am Check-in-Schalter. Bei Problemen können Sie sich bei der Fluggesellschaft und anschließend beim Luftfahrt-Bundesamt beschweren.
Kreuzfahrten gelten bei vielen blinden und sehbehinderten Menschen als entspannte Reiseform: Das Hotel reist mit, und die Wege an Bord sind nach kurzer Eingewöhnung vertraut. Geben Sie Ihren Unterstützungsbedarf bei der Buchung an und fragen Sie nach einer Einführung an Bord, nach Speisekarten in Großdruck oder in digitaler Form und nach geeigneten Landausflügen. Auch für Fähren und Schiffsreisen in der EU gibt es eine Verordnung mit Rechten für Reisende mit Behinderung (EU-Verordnung 1177/2010).
Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.