Alltag

Die Wohnung sehbehindertengerecht einrichten

Gutes Licht, klare Kontraste und freie Wege machen die eigene Wohnung sicherer und den Alltag leichter. Vieles lässt sich mit wenig Aufwand umsetzen – für größere Umbauten gibt es Zuschüsse.

Veröffentlicht am · Aktualisiert am · 3 Min. Lesezeit

Licht: das wichtigste Hilfsmittel

  • Grundbeleuchtung: Gleichmäßig helles Licht in allen Räumen, ohne dunkle Ecken. Indirekte Deckenfluter und mehrere Leuchten sind besser als eine einzelne Deckenlampe.
  • Arbeitslicht: Zusätzliche, gezielt ausgerichtete Leuchten an Herd, Arbeitsplatte, Leseplatz und Spiegel. Leuchten mit Schwenkarm lassen sich nah an die Aufgabe bringen.
  • Blendung vermeiden: Keine nackten Leuchtmittel im Blickfeld, matte statt glänzende Oberflächen, Jalousien oder Plissees gegen tief stehende Sonne.
  • Lichtfarbe: Viele Menschen mit Sehbehinderung sehen bei neutralweißem Licht besser; bei Blendempfindlichkeit ist wärmeres, gedimmtes Licht angenehmer. Dimmbare Leuchten erlauben beides.
  • Nachts: Nachtlichter mit Bewegungsmelder im Flur und auf dem Weg zum Bad.

Kontraste als Orientierung

  • Türrahmen, Lichtschalter und Steckdosen heben sich durch einen farbigen Rahmen von der Wand ab.
  • Möbel und Wände in unterschiedlichen Helligkeiten gestalten; ein dunkler Teppich unter dem hellen Tisch macht die Tischkante sichtbar.
  • Stufenkanten mit einem kontrastreichen, rutschhemmenden Streifen markieren.
  • Im Bad: farbige Handtücher, eine dunkle Toilettenbrille auf heller Keramik, kontrastreicher Haltegriff.
  • In der Küche: kontrastierende Schneidebretter, Geschirr und Arbeitsflächen.

Freie und sichere Wege

  • Laufwege frei halten und Möbel nicht umstellen, ohne es mitzuteilen.
  • Lose Teppiche entfernen oder mit rutschfester Unterlage sichern, Kabel an der Wand führen.
  • Türen ganz öffnen oder ganz schließen; Schranktüren nie halb offen stehen lassen.
  • Handläufe an beiden Seiten der Treppe, idealerweise über die letzte Stufe hinaus verlängert.
  • Unterschiedliche Bodenbeläge können als Orientierung dienen, etwa ein anderer Belag vor der Küche – sie dürfen aber keine Stolperkanten bilden.

Küche und Bad

  • Feste Plätze für alles, tastbare Markierungen an Herd, Backofen und Waschmaschine. Mehr unter Küche und Kochen.
  • Geräte mit gut tastbaren Drehknöpfen sind oft leichter zu bedienen als glatte Touch-Bedienfelder.
  • Ein Thermostat-Mischer an Dusche und Waschbecken verhindert Verbrühungen.
  • Rutschfeste Matten und Haltegriffe beugen Stürzen im Bad vor.

Smart Home

Smarte Lampen, Steckdosen, Thermostate und Rollläden lassen sich per Sprache oder App bedienen – ohne kleine Schalter und Displays. Rauch- und Wassermelder mit Benachrichtigung aufs Smartphone und eine Video-Türklingel, die ansagt, wer klingelt, erhöhen die Sicherheit. Mehr im Beitrag Sprachsteuerung im Alltag.

Förderung und Rechte

  • Pflegekasse: Bei einem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa Handläufe, Beleuchtung oder ein umgebautes Bad. Den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen.
  • KfW: Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ umfasst Förderkredite (455) sowie Investitionszuschüsse für Barrierereduzierung (455-B). Nach Angaben der KfW sind die Zuschussmittel für die Barrierereduzierung derzeit ausgeschöpft, sodass keine Anträge mehr gestellt werden können; die Förderkredite bleiben davon unberührt. Aktueller Stand auf der KfW-Seite.
  • Länder und Kommunen: Manche bieten eigene Programme. Wohnberatungsstellen kennen die örtlichen Möglichkeiten.
  • Mietrecht: Mieterinnen und Mieter mit Behinderung können vom Vermieter die Erlaubnis zu angemessenen baulichen Veränderungen verlangen (§ 554 BGB); die Kosten und den späteren Rückbau tragen sie in der Regel selbst.

Checkliste für Ihre Wohnung

  • Ist jeder Raum gleichmäßig hell, gibt es Arbeitslicht an Herd, Tisch und Spiegel?
  • Heben sich Türen, Schalter, Stufen und Möbelkanten deutlich ab?
  • Sind Laufwege frei, Teppiche gesichert, Kabel verlegt?
  • Gibt es Handläufe an Treppen und Haltegriffe im Bad?
  • Sind Herd, Backofen, Waschmaschine und Heizung tastbar markiert?
  • Funktionieren Rauchmelder, und ist das Nachtlicht auf dem Weg zum Bad eingerichtet?
  • Haben Sie Notfallkontakte als Favoriten gespeichert?

Häufige Fragen

Wer bezahlt den Umbau der Wohnung?

Bei einem Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Außerdem gibt es Förderkredite der KfW für altersgerechtes Umbauen und in einigen Bundesländern und Kommunen eigene Programme. Hilfsmittel wie Lupen oder sprechende Geräte laufen über die Krankenkasse.

Darf ich in einer Mietwohnung Markierungen anbringen?

Kleine, rückstandsfrei entfernbare Markierungen wie Klebepunkte oder Kontrastband sind in der Regel unproblematisch. Für bauliche Veränderungen, etwa Handläufe oder feste Leuchten im Treppenhaus, brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Menschen mit Behinderung haben nach § 554 BGB grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter angemessene bauliche Veränderungen erlaubt.

Quellen und weiterführende Links

Persönliche Beratung finden

Blinden- und Sehbehindertenvereine, EUTB-Stellen und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos – oft von Menschen, die selbst sehbehindert sind.